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Fördermöglichkeiten

für Ihre Weiterbildung

Nutzen Sie die Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt für Ihre persönliche oder betriebliche Weiterbildung. Viele Menschen wissen nicht, dass sie einen Großteil ihrer Weiterbildungskosten erstattet bekommen können – unabhängig davon, ob sie angestellt, selbstständig oder Unternehmer sind. Das Land Sachsen-Anhalt fördert berufliche Qualifizierungen mit attraktiven Zuschüssen.

Ob Sie sich als Angestellter weiterentwickeln möchten, als Selbstständiger in Ihre fachliche Kompetenz investieren oder als Unternehmen die Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden fördern lassen wollen – es gibt passende Förderprogramme, die Sie nutzen können.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten:
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FÖRDERUNG FÜR ANGESTELLTE

Wenn Sie als Angestellter Ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben, können Sie für beruflich relevante Weiterbildungen eine Förderung erhalten.

KONDITIONEN IM ÜBERBLICK
Förderhöhe: Bis zu 90 % der anerkannten Weiterbildungskosten, maximal jedoch 25.000 Euro.
Zusätzlich können Fahrtkosten, Übernachtungskosten sowie Kinderbetreuungskosten gefördert werden
Voraussetzung: Der Antrag muss vor der verbindlichen Buchung der Weiterbildung gestellt werden. Personen mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 Euro) sind von der Förderung ausgeschlossen.

FÖRDERUNG FÜR SELBSTÄNDIGE

Wenn Sie als Selbstständiger oder Freiberufler mit Firmensitz in Sachsen-Anhalt tätig sind, können Sie ebenfalls Fördermittel beantragen.

KONDITIONEN IM ÜBERBLICK
Förderhöhe: Bis zu 90 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 100.000 Euro.
Zusätzlich sind Reise- und Übernachtungskosten sowie Kinderbetreuungskosten förderfähig.
Voraussetzung: Die Antragstellung muss vor der Buchung der Weiterbildung erfolgen

FÖRDERUNG FÜR UNTERNEHMEN

Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt können die Weiterbildungskosten ihrer Mitarbeitenden fördern lassen.

KONDITIONEN IM ÜBERBLICK
Förderhöhe: Abhängig von der Unternehmensgröße:
Bis zu 60 % für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
Bis zu 50 % für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten
Bis zu 40 % für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten
Zusätzlich können Fahrtkosten, Übernachtungskosten sowie Kinderbetreuungskosten bezuschusst werden. Für bestimmte Mitarbeitendengruppen (z. B. über 55 Jahre, gering qualifiziert, Menschen mit Behinderung) sind weitere Zuschüsse möglich. Voraussetzung ist die Antragstellung vor Beauftragung der Weiterbildung

Wichtiger Hinweis & Unterstützung

Die hier dargestellten Informationen basieren auf dem aktuellen Stand der Förderprogramme der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Da sich Förderkonditionen, Förderhöhen und gesetzliche Grundlagen jederzeit ändern können, erfolgen die Angaben ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Antragstellung zusätzlich direkt bei der Investitionsbank über die aktuell geltenden Bedingungen zu informieren.

Gleichzeitig möchten wir Ihnen den Weg zur Förderung so einfach wie möglich machen:

Wenn Sie wünschen, begleiten wir Sie gerne bei der Antragstellung und unterstützen Sie bei den notwendigen Schritten. Unser Förderberater-Team steht Ihnen zur Seite und hilft Ihnen dabei, die passenden Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung zu nutzen – unkompliziert und individuell.